Leistungen für Anbieter

Weiterbildung

Wir beraten Angehörige der Hochschule zu verschiedenen möglichen Formen Wissenschaftlicher Weiterbildung. Wir unterstützen dabei, Weiterbildungen an der Universität Duisburg-Essen einzurichten und führen die gesamte Weiterbildung durch.

Durchführung von Weiterbildungsprogrammen

Die Ruhr Campus Academy (RCA) führt Weiterbildungen durch und übernimmt dabei alle Leistungen, die nicht hoheitlicher Natur sind oder nach der Studienakkreditierungsverordnung zwingend von einer Hochschule übernommen werden müssen.

  • Studienleitungen sind für die RCA tätig und werden von der RCA vergütet.
  • Dozent*innen sind als Honorarkräfte für die RCA tätig und bekommen marktübliche Honorare von der RCA.
  • Die RCA übernimmt die gesamte Verwaltung der Teilnehmenden. - Von der Anmeldung auf der Webseite der RCA über die Rechnungsstellung, die Führung von Studierendenakten (konform mit der DSGVO) und der technischen Anfertigung und dem Versand von Zeugnissen und Teilnahmebescheinigungen (für Siegel und Unterschriften ist die Universität verantwortlich).
  • Die RCA ist Ansprechpartnerin für alle Fragen von Teilnehmenden.
  • Finanzabwicklung der gesamten Weiterbildung.
  • Die RCA erstellt Studienmaterial.
  • Die RCA führt Veranstaltungen vor Ort durch. Die Hand-Outs sind gedruckt, der Kaffee ist gekocht und der Beamer beamt.
  • Im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems führt die RCA Evaluationen durch, wertet diese aus und sorgt für die kontinuierliche Verbesserung der Weiterbildungen. Die Vorgaben kommen von der Universität.

F. Warum sollten Angehörige der UDE Weiterbildungen anbieten?

A. Weil es Spaß macht! – Das meinen jedenfalls die in der Weiterbildung aktiven Dozent*innen der UDE. Teilnehmende haben Berufserfahrung, kommen aus der beruflichen Praxis und sind meist hochmotiviert. Vom Austausch profitieren in der Regel beide Seiten. Dozent*innen knüpfen Netzwerke in Betriebe und Industrie. Anbieter*innen haben hier Freiheiten jenseits akkreditierter Curricula. Weiterbildung ist keine Pflicht, weshalb sie Raum für die Kür lässt.

F. Wie hoch sind die Honorare für Studienleitungen und Dozent*innen in der Weiterbildung?

A. Marktüblich. Honorare kalkulieren wir entsprechend den Sätzen, die wirtschaftlich orientierte Bildungsanbieter für vergleichbare Unterrichtsleistungen von Wissenschaftler*innen zahlen.

F. Können Unterrichtsleistungen in der Weiterbildung auf das Lehrdeputat angerechnet werden?

A. Nein, derzeit nicht. Dozent*innen erbringen Weiterbildung zusätzlich. Dafür bekommen sie marktübliche Honorare ebenfalls zusätzlich.

F. Wird ein Drittmittelkonto benötigt?

A. Ja. Studierende und Teilnehmende zahlen ihre Gebühren und Entgelte auf ein Drittmittelkonto. Die Einnahmen sind entsprechend drittmittelwirksam.

F. Wie hoch sind die Gebühren / Entgelte für Teilnehmende / Studierende?

A. Für Zertifikatskurse wird ein besonderer Gasthörerbeitrag und für Masterstudien ein Weiterbildungsbeitrag erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Summe aus voraussichtlich erforderlichen Kosten, geteilt durch die voraussichtliche Zahl der Teilnehmenden. – Bei der Kalkulation unterstützt Sie die Ruhr Campus Academy.

F. Ist Weiterbildung für Teilnehmende und Studierende kostenpflichtig?

A. Ja. Das Hochschulgesetz NRW schreibt vor, dass die Hochschulen Weiterbildung kostendeckend anbieten müssen. Die Universität muss Teilnahmegebühren erheben, die die entstehenden Kosten vollständig decken.

F. Muss ich mich in der Weiterbildung mit Trennungsrechnung befassen?

A. Nein, nur wenn Sie unbedingt wollen. Wenn Sie Weiterbildungen mit der RCA durchführen, dann kümmert die sich um die Abrechnung und um die Finanzen.

F. Brauchen Dozent*innen eine Nebentätigkeitsgenehmigung der Universität?

A. Ja. Die ist bisher allen über 200 Dozent*innen der RCA aus der UDE auch erteilt worden.

Neue Weiterbildungen einrichten in 8 Schritten