Leistungen für Anbieter

Weiterbildung bedeutet: berufsbegleitende Studiengänge, Kurse und Seminare für Absolvent*innen und Personen außerhalb der Uni (nicht gemeint ist die interne Fortbildung von Uni-Mitarbeiter*innen).
Wir unterstützen Angehörige der Hochschule, die selbst berufsbegleitende Studiengänge, Kurse und Seminare (neben dem grundständigen Programm) anbieten möchten.
Durchführung von Weiterbildungsprogrammen
Die Ruhr Campus Academy (RCA) führt Weiterbildungen durch und übernimmt dabei alle Leistungen, die nicht hoheitlicher Natur sind oder nach der Studienakkreditierungsverordnung zwingend von einer Hochschule übernommen werden müssen.
- Die RCA zahlt Honorare an Studienleitungen .
- Dozent*innen bekommen marktübliche Honorare von der RCA.
- Die RCA übernimmt die gesamte Verwaltung der Teilnehmenden. .
- Finanzabwicklung der gesamten Weiterbildung.
- Die RCA erstellt Studienmaterial.
- Die RCA führt Veranstaltungen vor Ort durch.
Die Hand-Outs sind gedruckt, der Kaffee ist gekocht und der Beamer beamt. - Im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems führt die RCA Evaluationen durch.
Wir sind die Trennungsrechnung!
Die Kosten für Weiterbildung entstehen in der RCA - und nicht in der Universität. Daher entfällt die Trennungsrechnung in der Uni voll und ganz. Um die Finanzen kümmert sich die RCA.

F. Warum sollten Angehörige der UDE Weiterbildungen anbieten?
A. Weil es Spaß macht! – Das meinen jedenfalls die in der Weiterbildung aktiven Dozent*innen der UDE. Teilnehmende haben Berufserfahrung, kommen aus der beruflichen Praxis und sind meist hochmotiviert. Vom Austausch profitieren in der Regel beide Seiten. Dozent*innen knüpfen Netzwerke in Betriebe und Industrie. Anbieter*innen haben hier Freiheiten jenseits akkreditierter Curricula. Weiterbildung ist keine Pflicht, weshalb sie Raum für die Kür lässt.
F. Wie hoch sind die Honorare für Studienleitungen und Dozent*innen in der Weiterbildung?
A. Marktüblich. Honorare kalkulieren wir entsprechend den Sätzen, die wirtschaftlich orientierte Bildungsanbieter für vergleichbare Unterrichtsleistungen von Wissenschaftler*innen zahlen.
F. Können Unterrichtsleistungen in der Weiterbildung auf das Lehrdeputat angerechnet werden?
A. Nein, derzeit nicht. Dozent*innen erbringen Weiterbildung zusätzlich. Dafür bekommen sie marktübliche Honorare ebenfalls zusätzlich.
F. Wird ein Drittmittelkonto benötigt?
A. Ja. Studierende und Teilnehmende zahlen ihre Gebühren und Entgelte auf ein Drittmittelkonto. Die Einnahmen sind entsprechend drittmittelwirksam.
F. Sind die Einnahmen aus Weiterbildung LOM-fähig?
A. Ja. Nach Auskunft des Finanzdezernates sind die Einnahmen voll LOM-fähig.
F. Wie hoch sind die Gebühren / Entgelte für Teilnehmende / Studierende?
A. Für Zertifikatskurse wird ein besonderer Gasthörerbeitrag und für Masterstudien ein Weiterbildungsbeitrag erhoben. Die Höhe ergibt sich aus der Summe aus voraussichtlich erforderlichen Kosten, geteilt durch die voraussichtliche Zahl der Teilnehmenden. – Bei der Kalkulation unterstützt Sie die Ruhr Campus Academy.
F. Ist Weiterbildung für Teilnehmende und Studierende kostenpflichtig?
A. Ja. Das Hochschulgesetz NRW schreibt vor, dass die Hochschulen Weiterbildung kostendeckend anbieten müssen. Die Universität muss Teilnahmegebühren erheben, die die entstehenden Kosten vollständig decken.
F. Muss ich mich in der Weiterbildung mit Trennungsrechnung befassen?
A. Nein, nur wenn Sie unbedingt wollen. Wenn Sie Weiterbildungen mit der RCA durchführen, dann kümmert die sich um die Abrechnung und um die Finanzen.
F. Brauchen Dozent*innen eine Nebentätigkeitsgenehmigung der Universität?
A. Ja. Die ist bisher fast allen über 200 Dozent*innen der RCA aus der UDE auch erteilt worden.