Finanzielle Förderung Ihrer Weiterbildung

Bund und Land haben Programme wie "Bildungsprämie" und "Bildungsscheck NRW" aufgelegt, um Teilnehmende von Weiterbildungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Zudem sind unsere Weiterbildungen teilweise steuerlich absetzbar. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Steuererleichterungen / Werbungskosten

Der Staat unterstützt Ihre Weiterbildung in der Regel mit Steuererleichterungen. Der Gesetzgeber unterscheidet Ausbildungskosten und die von der Einkommenssteuer in voller Höhe als Werbungskosten absetzbaren Fort- und Weiterbildungskosten.

Unsere Zertifikatislehrgänge sollten überwiegend als Fort- und Weiterbildungen gelten, deren Kosten Sie voll absetzen können.

Aufgrund der Zulassungsvoraussetzungen (abgeschlossenes Erststudium) sollten zudem die weiterbildenden Studiengänge VAWi und PTM prinzipiell als Bildungsmaßnahme gelten, deren Aufwendungen den Fort- und Weiterbildungskosten zuzurechnen und somit in voller Höhe absetzbar sind. 

Eine Beratung zu Steuerfragen können wir Ihnen nicht geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt, Steuerberater oder die Rechtsberatungsstelle beim nächsten Amtsgericht! 

(Staatliche) Förderprogramme

Bildungsscheck NRW

  • Erfordert (kostenlose) Beratung bei Beratungsstelle vor Beginn der Weiterbildung!
  • Förderbetrag: die Hälfte der Kosten der Weiterbildung bis max. 500,- €.
  • Beratungsstellen: z.B. Volkshochschulen, IHK, Gleichstellungsstellen.
  • Für Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten (nicht für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, aber ggf. für Angestellte der Kirchen).
  • Für Selbstständige und Freiberufler in den ersten 5 Jahren nach Gründung.
  • Für Menschen, die in NRW wohnen.

Webseite zum Bildungsscheck

Bildungsprämie des Bundes

  • Erfordert (kostenlose) Beratung bei Beratungsstelle vor Beginn der Weiterbildung!
  • Förderbetrag: die Hälfte der Kosten der Weiterbildung bis max. 500,- €.
  • Beratungsstellen: z.B. Volkshochschulen, IHK.
  • Für Erwebstätige, die maximal 25.600,- € (bzw. 51.200,- bei gemeinsam veranlagten Ehegatten) verdienen.

Webseite zur Bildungsprämie

Beratung im BildungsPunkt in der Essener Innenstadt

Im BildungsPunkt, zu dessen Partnern die Universität Duisburg-Essen zählt, erhalten Sie kompetente und kostenlose Beratung zu den Fördermöglichkeiten.

Kennedyplatz 5
45127 Essen

Telefon: 0201 458446-72
Telefax: 0201 458443-73

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr!